Die Privatpilotenlizenz PPL(A) berechtigt Sie ein- oder zweimotorige Kolbenflugzeuge zu nicht-kommerziellen Zwecken zu fliegen und bildet die Basis für alle weiteren Lizenzen und Berechtigungen (Instrumentenflug IR, Berufspilot CPL und Verkehrsflugzeugführer ATPL)
Voraussetzungen / Bei Ausbildungsbeginn vorzulegende Unterlagen
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet bei uns im Rahmen eines Fernlehrgangs statt, in Kooperation mit der Fernschule Civil Aviation Training Europe (CAT).
Dauer des Fernlehrgangs
Umfasst folgende Fächer:
Auf Anfrage bieten wir auch Frontalunterricht an. Hierbei umfasst die Theorie mindestens 100 Stunden.
Praktische Ausbildung
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst mindestens 45 Blockstunden, wovon 5 Stunden auf einem FSTD (Flugsimulator) absolviert werden können
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Kostenaufstellung
Anmerkung:
Sollte die Flugausbildung nicht innerhalb der Mindestzeit von 45 Stunden beendet sein, so erhöhen sich die Kosten nur um die benötigte Flugstunden inkl. Fluglehrer und Landegebühren. Die Teilnahme an weitere Theoriekurse oder theoretische Nachschulungen sind gebührenfrei.
Zusätzliche Gebühren
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* Die zusätzlich aufgeführten behördliche Gebühren sind nur Richtwerte.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular oder rufen sie uns an.
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