Nachtflugqualifikation - NFQ
In der Luftfahrt, ist der Zeitraum zwischen eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang (SS+30) und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang (SR-30) als Nacht definiert.
Um innerhalb dieses Zeitraums, die nächtliche Faszination des Fliegens erleben zu können, ist der Erwerb einer Nachtflugberechtigung erforderlich, welche berechtigt, Inhaber einer LAPL(A) oder PPL(A) Überlandflüge nach Sichtflugregeln bei Nacht durchzuführen.
Nach absolvieren der theoretischen und praktischen Ausbildung, wird die Berechtigung in die Lizenz eingetragen.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen / Bei Ausbildungsbeginn vorzulegende Unterlagen
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Für Anwärter mit einer PPL(A):
2 Stunden Nahunterricht, in die Einweisung der Besonderheiten beim Nachtflug
Für Anwärter mit einer LAPL(A)
6 Stunden Nahunterrricht in die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung, die für die Erteilung der PPL(A) erforderlich ist.
Praktische Ausbildung
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst mindestens 5 Blockstunden
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Ausbildungsabschnitt |
Luftfahrzeug (h) mindestens |
Flugsimulator (h) |
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Mit Fluglehrer |
3 |
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Überland mit Fluglehrer |
1 |
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Überwachter SOLO-Flug (5 Starts und 5 Landungen bis zum völligen Stillstand) |
1 |
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Gesamt |
5 |
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Kostenaufstellung
Anmerkung:
Sollte die Flugausbildung nicht innerhalb der Mindestzeit von 5 Stunden beendet sein, so erhöhen sich die Kosten nur um die benötigte Flugstunden inkl. Fluglehrer und Landegebühren. Die Teilnahme an weitere Theoriekurse oder theoretische Nachschulungen sind gebührenfrei.
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Für weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular oder rufen sie uns an.
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